Sitzung: 10.07.2025 OR MEL/005.1/2025
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1446/25
Beschluss:
Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 der
Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem
Verein Aktion Sonnenschein Thüringen e. V. für die Vorbereitung und
Durchführung des Sport- und Schulfestes, 900,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag für diverses Outdoor Spielzeug (wie z. B. Wasserrutsche, Pool, Wassersprinkler Blume, Federball, Tischtenniszubehör, Hängematten, Springseile, Basketball Kettennetz, diverse Bälle) und Gartenwerkzeug (wie z. B. Metalleimer, Metallspaten) eingesetzt werden.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen. Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
