Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Traditionsverein Melchendorf e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des 12. Alt-Melchendorfer Brunnenfestes finanzielle Mittel i. H. v. 3.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Miete der Geräte zur Stromversorgung, Miete Kühlanhänger, Toilettenkabine, Bühne, Beschallung, Monotoring, die Kinderhüpfburg und Honorarkosten für Liveband sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Die finanziellen Mittel werden auch für bereits getätigte Ausgaben zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.