Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem Ortsverein Niedernissa e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 2.200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes sowie die musikalische und kulturelle Umrahmung, Genehmigungen und Dekomaterial) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.