Sitzung: 20.03.2024 StR/004/2024
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltung: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1819/23
Beim Aufruf der Drucksache wurde durch den Stadtratsvorsitzenden, Herrn Panse, darauf hingewiesen, dass in Drucksache 0396/24 ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. vorliegt, der die Anlage 1 ändert und neue Beschlusspunkte 02 bis 04 hinzufügt. Zudem lag eine Stellungnahme des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates vor.
Der Hauptausschuss hat die Drucksache am 05.03.2024 bei Ja 8 Nein 1 Enthaltung 0 in der modifizierten Fassung der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache 0396/24 wie folgt bestätigt: Der Beschlusspunkt 02 aus dem Antrag wurde beibehalten. Ansonsten entsprechen die Änderungen der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache 0396/24. Die einreichende Fraktion hat der Abstimmung in Fassung des Hauptausschusses zugestimmt.
Sodann eröffnete er die Beratung.
Herr Robeck (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach von einem gelungenen Beteiligungsprozess, der im Ergebnis zu einer größeren Anerkennung als Wissenschaftsstandort führen werde. Letztlich seien insbesondere die Anmerkungen des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates sowie die Stellungnahme der Verwaltung in die Beschlussvorlage eingeflossen.
Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor. Somit stellte Herr Panse den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 0396/24) in Fassung des Hauptausschusses zur Abstimmung.
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Verleihung des Titels
„Hochschulbotschafterin/ Hochschulbotschafter der Landeshauptstadt Erfurt“
gemäß der Anlage 1.
02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Satzung des Kommunalen
Hochschul- und Studierendenbeirates dahingehend zu ändern, dass die
Hochschulbotschafterin oder -Botschafter als beratend an den Sitzungen
teilnehmen kann, zu den Sitzungen geladen wird und die Möglichkeit zur
halbjährlichen Berichterstattung über die Tätigkeit bekommt.
03
Die einmaligen Kosten hinsichtlich der Ernennung der
Hochschulbotschafterin oder des Hochschulbotschafters werden entsprechend auf
der Haushaltsstelle des Hochschulstandortentwicklungskonzeptes (HSEK)
bereitgestellt. Gegebenenfalls benötigte Sachmittel könnten aus dem Budget des
HSEK im Einvernehmen mit dem Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates
(KHSBR) bereitstellt werden.
04
Nach der ersten und vor der darauffolgenden Ernennung einer
Hochschulbotschafterin oder eines Hochschulbotschafters ist eine Evaluierung
der Richtlinie und des dazugehörigen Konzeptes vorzunehmen.
