Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Leiterin des Bereiches Oberbürgermeister, Frau Schreeg, verwies u. a. auf die "Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude", § 3 (5) und § 1 und deren Umsetzung. Weiter informierte sie über den E-Mail-Verkehr mit der Thüringer Staatskanzlei.

Herr Panse, Fraktion CDU, teilte den Mitgliedern des Hauptausschusses seine Sichtweise mit und forderte alle Fraktionen auf, Zivilcourage zu zeigen. Er sprach sich für die Unterstützung des israelischen Volkes aus.

Nach weiteren Redebeiträgen von Herrn Panse und Frau Schreeg schlug die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Soziales, Bildung, Jugend und Gesundheit, Frau Hofmann-Domke, nachfolgende Festlegung vor:

Drucksache

2676/23

Bezugnehmend auf die mündliche Beantwortung der Drucksache 2610/23, Beflaggung des Rathauses, bat der Fragesteller Herr Panse, Fraktion CDU, um nachfolgende Beantwortung:

Ist eine Anbringung der israelischen Flagge an der Rathausfassade möglich?

Kann für das Anbringen der israelischen Flagge eine Sondergenehmigung des Thüringer Innenministeriums erwirkt werden und ist ein Anbringen der Flagge unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung möglich?

T.: 12.12.2023

V.: Leiterin des Bereiches Oberbürgermeister

Dagegen erhob sich kein Widerspruch.