Die
Leiterin des Bereiches Oberbürgermeister, Frau Schreeg, verwies u. a. auf die
"Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher
Dienstgebäude", § 3 (5) und § 1 und deren Umsetzung. Weiter informierte
sie über den E-Mail-Verkehr mit der Thüringer Staatskanzlei.
Herr
Panse, Fraktion CDU, teilte den Mitgliedern des Hauptausschusses seine
Sichtweise mit und forderte alle Fraktionen auf, Zivilcourage zu zeigen. Er
sprach sich für die Unterstützung des israelischen Volkes aus.
Nach
weiteren Redebeiträgen von Herrn Panse und Frau Schreeg schlug die
Bürgermeisterin und Beigeordnete für Soziales, Bildung, Jugend und Gesundheit,
Frau Hofmann-Domke, nachfolgende Festlegung vor:
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Drucksache 2676/23 |
Bezugnehmend auf die mündliche
Beantwortung der Drucksache 2610/23, Beflaggung des Rathauses, bat der
Fragesteller Herr Panse, Fraktion CDU, um nachfolgende Beantwortung: Ist eine Anbringung der
israelischen Flagge an der Rathausfassade möglich? Kann für das Anbringen der
israelischen Flagge eine Sondergenehmigung des Thüringer Innenministeriums
erwirkt werden und ist ein Anbringen der Flagge unter Berücksichtigung einer
Gefährdungsbeurteilung möglich? T.: 12.12.2023 V.: Leiterin des Bereiches
Oberbürgermeister |
Dagegen
erhob sich kein Widerspruch.
