Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Stadt Erfurt zieht einen Teilbereich der Straße An der Büßleber Grenze entsprechend Übersichtslageplan (Anlage1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), ein.



[1] Übersichtslageplan als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt