Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss

Zusätzlich zum Beschluss 1122/22 vom 21.06.2022 werden entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung Geschirr für das Bürgerhaus), weitere finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR, zur Verfügung gestellt.