Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fragte nach, welche Leistungen noch nicht digitalisiert sind, wann dies erfolgen soll und welche Konsequenzen es hat, wenn bestimmte Leistungen nicht bis Ende 2022 digitalisiert werden. Weiterhin bat Herr Maicher um eine monatliche Berichterstattung im Ausschuss, welche neuen Verwaltungsleistungen neu digitalisiert worden sind. Herr Linnert, Beigeordneter für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung, erklärte, das all das was nicht aufgeführt worden ist, noch nicht digitalisiert wurde. Hinsichtlich des Onlinezugangsgesetzes, ist die Stadtverwaltung Erfurt davon abhängig, was vom Bund und Land der Stadt an Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird. Durch das Land Thüringen wird dieses Verfahren erprobt. Des Weiteren erklärte Herr Linnert, dass der Ausschuss quartalsmäßig über Neuerungen informiert werden kann, aber nicht monatlich und begründete dies.

Herr Präger, Ausschussvorsitzender, sprach das Personalproblem an, um dieses Verfahren überhaupt richtig zum Laufen zu bringen. Herr Linnert erläuterte, dass eine langsame Bewegung zu verzeichnen ist, aber die Prozesse, welche hinter diesem Verfahren stecken, sehr schwierig elektronisch umzusetzen sind. Hierbei ging er z. B. auf die Erstellung von Steuererklärungen oder elektronischen Rechnungen ein. Es gibt sehr viele Fälle, bei den Dienstleistungen weg fallen, welche nicht mehr parallel laufen können, wiederum gibt es auch Kritiken das alles nur online laufen soll, so Herr Linnert.

Frau Stange, Fraktion DIE LINKE., erkundigte sich, wie viele VBE für diese Maßnahme zur Verfügung stehen bzw. ob eine Aufstockung erfolgt und plädierte für einen quartalsmäßigen Bericht im Ausschuss. Hierzu erklärte Herr Linnert, dass derzeit nur 0,5 VBE für diese Maßnahme zur Verfügung steht und auf Grund des schwierigen Stellenbesetzungsverfahren nicht gesagt werden kann, in wieweit es mehr Personal für diesen Bereich geben soll.

Es wurde sich auf folgende Festlegung geeinigt:

Drucksache

0884/22

  1. Welche Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden für die Bürger neu online zugänglich gestellt?

  1. Welche Konsequenzen hat es, wenn bestimmte OZG-Leistungen nicht angeboten werden?

T.: 14.09.2022 (zur Frage 1, soll quartalsweise berichtet werden)

V.: Beigeordneter für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung