Sitzung: 04.03.2020 StR/001/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 11, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1360/19
Der
Tagesordnungspunkt wurde nach dem Tagesordnungspunkt 9.18 aufgerufen und
beraten.
Einleitend
informierte der Stadtratsvorsitzende, Herr Panse, über die
Vorberatungsergebnisse sowie alle vorliegenden Anträge zur Drucksache 1360/19.
Die Drucksache wurde
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr am
22.10.2019 bestätigt (Ja 12 Nein 0
Enthaltung 3 Befangen 0). Nach
Rückverweisung in der Stadtratssitzung am 20.10.2019 wurde die Drucksache in
der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und
Verkehr am 14.01.2020 erneut beraten und mit Änderungen bestätigt (Ja 7 Nein 0
Enthaltung 6 Befangen 0).
Zur Drucksache
1360/19 lag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Mehrwertstadt Erfurt und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 2123/19 vor. Dieser ergänzte die
Ursprungsdrucksache um einen neuen Beschlusspunkt 02 und verschob die
bisherigen Beschlusspunkte 02 bis 04 auf 03 bis 05.
Der Antrag wurde im
vorberatenden Ausschuss am 14.01.2020 abgelehnt. (Ja 5 Nein 7 Enthalten 0
Befangen 0).
Weiter lag ein Antrag
der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 2184/19 vor. Dieser ergänzte die
Ursprungsdrucksache um einen Beschlusspunkt 05 und 06. Der Antrag wurde im
vorberatenden Ausschuss am 14.01.2020 bestätigt (Ja 8 Nein 0 Enthalten 5
Befangen 0).
Ein weiterer
vorliegender Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 2443/19 ersetzte den
Beschlusspunkt 01 der Ursprungsdrucksache sowie die dazugehörige Anlage. Der
Antrag wurde im vorberatenden Ausschuss am 14.01.2020 abgelehnt (Ja 3 Nein 8
Enthalten 0 Befangen 0).
In Drucksache 0292/20
lag ein weiterer Antrag der Fraktion Mehrwertstadt Erfurt vor. Dieser wurde
durch den Einreicher zurückgezogen. Das inhaltliche Ansinnen der Vorlage, der
Antrag auf Vertagung der Drucksache bis zur Vorlage des Parkraumkonzeptes wurde
durch den Einreicher aufrechterhalten.
Auf Grund fehlender
Vorberatung der Anträge der Fraktionen CDU sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, nach bereits einmaliger Rückverweisung der Entscheidung durch den
Hauptausschuss, erfolgte eine Abstimmung des Stadtrates gemäß § 4 Abs. 4 der
Geschäftsordnung, die Anträge zur Beschlussfassung im Stadtrat zuzulassen. Die
Beschlussfassung der Anträge in der laufenden Sitzung wurde bestätigt (Ja 34
Nein 5 Enthalten 0).
Stellungnahmen der
Verwaltung zu allen vorliegenden Anträgen sowie die Beantwortung der Nachfragen
der Fraktion Mehrwertstadt Erfurt lagen den Fraktionen vor.
Im Anschluss
eröffnete der Stadtratsvorsitzende die Beratung.
Einleitend nahm Herr
Stampf, Vorsitzender der Fraktion FREIE WÄHLER/PIRATEN zur Beratungs- und
Beschlusshistorie des Bebauungsplanes "Löbertor" Stellung. Dabei
betonte er den hohen Bedarf an Parkplätzen und die damit verbundene
Notwendigkeit zur baldigen Umsetzung des Vorhabens. Weiter betonte er den
Rechtsanspruch des Investors zur Umsetzung seines Projekts.
Herr Robeck, Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hinterfragte die Idee zur Wirtschaftsförderung ein
Parkhaus zu errichten. Weiter stellte er die tatsächliche Entlastung des
Dichterviertels durch den Bau dieses Parkhauses in Frage.
Mit Verweis auf
Beschlüsse aus Luxemburg, welche die kostenlose Nutzung des ÖPNV ermöglichen
oder Beschlüsse aus München, welche zur Schaffung von Fahrradstreifen
Parkflächen reduzierten, sprach sich Herr Perdelwitz, Vorsitzender der Fraktion
Mehrwertstadt Erfurt, gegen die Beschlussfassung der Ursprungsdrucksache aus.
Insbesondere die hohe Anzahl der "Komfortparkplätze" im geplanten
Parkhaus könne man nicht mittragen. Weiter erläuterte Herr Perdelwitz seine
Ansicht zu den Auswirkungen der Stadtentwicklung auf das Stadtzentrum.
Abschließend warb er um Zustimmung des gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN eingereichten Änderungsantrages.
Zum Redebeitrag von
Herr Perdelwitz, insbesondere dessen Aussagen zur Entwicklung des Stadtzentrums
sowie der kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs, nahm Herr Dr. Warweg, Fraktion
SPD, direkt Stellung. Im Sitzungsverlauf kam es diesbezüglich zu einem
Wortwechsel der beiden Stadtratsmitglieder zu den jeweiligen Standpunkten.
Herr Kordon, Fraktion
CDU, mahnte die Notwenigkeit des Vertrauensschutz für Beschlüsse, welche durch
den Stadtrat einmal beschlossen wurden, an. Zur konkreten Umsetzung des
Vorhabens zur Errichtung eines Parkhauses ging Herr Kordon auf die geplante
Nutzerverteilung, insbesondere der Anteil der Parkplätze sowie die Eignung des
Parkhauses als Park&Ride-Standort ein.
Mit Blick auf die
Redebeiträge seiner Vorredner, ging Herr Bärwolff, Vorsitzender Fraktion DIE
LINKE, auf den aktuellen Verfahrensstand, im Rahmen des Einleitungsbeschlusses
ein. Weiter nahm er zur Thematik des Vertrauensschutzes für die Vorhabenträger
bei Beschlussfassungen im Allgemeinen, die Stärkung des ÖPNV, auch durch
Schaffung von Park&Ride-Plätzen am Thüringenpark und der Thüringenhalle
Stellung.
Abschließend
erläuterte er die Intentionen der Änderungsanträge seiner Fraktion.
Zum aktuellen
Verfahrensstand des Vorhabens, der Notwenigkeit zur Änderung des B-Planes sowie
zur Verfahrenstreue bzw. die Mahnung zur Verlässlichkeit der Beschlüsse des
Erfurter Stadtrates nahmen der Beigeordnete für Bau und Verkehr sowie der Beigeordnete
für Kultur und Stadtentwicklung Stellung.
Herr Vothknecht,
Fraktion CDU, ging im Anschluss vertiefend auf die beschlossene Begegnungszone
und die damit verbundene Notwenigkeit von Parkhäusern außerhalb der Innenstadt
ein. Weiter nahm er zu den Redebeiträgen der Beigeordneten sowie zum
Redebeitrag von Herrn Perdelwitz Stellung und bat um Bestätigung des durch
seine Fraktion eingereichten Änderungsantrages, als Kompromiss.
Zum Redebeitrag von
Herrn Vothknecht nahmen die Stadtratsmitglieder Herr Perdelwitz sowie Herr
Robeck, im wechselseitigen Dialog mit Herrn Vothknecht, direkt Stellung.
Nach Abschluss der
Beratung ließ der Stadtratsvorsitzende die Ursprungsdrucksache sowie die dazu
vorliegenden Anträge in folgender Reihenfolge abstimmen:
Beschluss 1.
Antrag der Fraktion
Mehrwertstadt Erfurt auf Vertagung der Drucksache bis Vorlage des
Parkraumkonzeptes
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen: 10
Nein Stimmen: 30
Enthaltungen: 1
Der Antrag auf
Vertagung wurde abgelehnt.
Beschluss 2
Antrag der Fraktion
DIE LINKE in Drucksache 2443/19. Dieser ersetzte den Beschlusspunkt 01 der Ursprungsdrucksache.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen: 8
Nein Stimmen: 26
Enthaltungen: 7
Der Antrag der
Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt.
Beschluss 3
Gemeinsamer Antrag
der Fraktionen Mehrwertstadt Erfurt und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache
2123/19. Dieser ergänzte die Ursprungsdrucksache um einen neuen Beschlusspunkt
02 und verschob die Reihenfolge der weiteren Beschlusspunkte.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen: 9
Nein Stimmen: 31
Enthaltungen: 1
Der gemeinsame Antrag
der Fraktionen Mehrwertstadt Erfurt und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde abgelehnt.
Beschluss 4
Antrag der Fraktion
DIE LINKE in Drucksache 2184/19. Dieser ergänzte die Ursprungsdrucksache um
einen Beschlusspunkt 05 und 06.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen: 21
Nein Stimmen: 12
Enthaltungen: 6
Der Änderungsantrag
in Drucksache 2184/19 wurde bestätigt.
Abschließend ließ der
Stadtratsvorsitzende über die Ursprungsdrucksache in Fassung des bestätigten
Änderungsantrages abstimmen.
Im Anschluss wurde
die Tagesordnungspunkte 9.1 und 9.2. gemeinsam aufgerufen.
Beschluss
01
Dem Antrag
auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB
vom 15.07.2019 für das Vorhaben "Löbertor" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
02
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan ALT424 „Löbertor“ beschlossen am 24.06.2015 (Beschluss Nr.
0198/15) wird wie folgt geändert:
Der Bebauungsplan wird als
Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB fortgeführt
Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum Bebauungsplan
umgrenzt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT424 „Löbertor“ in seiner Fassung vom
19.07.2019 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und
die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen (Anlage 5) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
05
Fahrradstellplätze sind in das
Gesamtkonzept in ausreichender Menge (mindesten 100 Stellplätze für Fahrräder)
zu integrieren.
06
Innerhalb des Baukörpers sind
Flächen für Kunst und Kultur vorzuhalten.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als
Anlage 2a-d beigefügt.)
