Sitzung: 13.03.2014 StR/004/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0028/14
Die
Stadtratsvorsitzende gab bekannt, dass der Ortsteilrat Bindersleben die
Drucksache am 13.02.2014 zur Kenntnis genommen hat.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Drucksache in seiner
Sitzung am 25.02.2014 bestätigt (Ja
7 Nein 1
Enthaltung 0 Befangen 0).
Zudem teilte die
Stadtratsvorsitzende mit, dass ein Antrag der Fraktion CDU mit Drucksache
0483/14 vorliegt, welcher die Ursprungsdrucksache ergänzt.
Die Stellungnahme der
Verwaltung liegt den Fraktionen und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern
vor.
Weiterhin liegt ein
Antrag der Fraktion DIE LINKE. mit Drucksache 0485/14 vor, welcher ebenfalls
die Ursprungsdrucksache ergänzt. Die Stellungnahme der Verwaltung liegt den
Fraktionen und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern vor.
Herr Plhak, Fraktion
DIE LINKE., begrüßte die Vorlage und erläuterte die Intention des Antrages
seiner Fraktion. Zudem gab er bekannt, dass seine Fraktion die Vorschläge der
Verwaltung aus der vorliegenden Stellungnahme übernehme und bat um Zustimmung.
Daraufhin
signalisierte Herr Kallenbach, Fraktion CDU, die Zustimmung zum Antrag seines
Vorredners und zog den Antrag seiner Fraktion zurück.
Weitere Wortmeldungen
lagen nicht vor. Damit rief die Stadtratsvorsitzende zunächst den Antrag der
Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 0485/14) in Fassung der Stellungnahme der
Verwaltung zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 33
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Somit wurde dieser einstimmig bestätigt und die Stadtratsvorsitzende rief zur Endabstimmung über die Drucksache inkl. der zuvor bestätigten Ergänzung auf.
Im Anschluss an die Abstimmung appellierte der Oberbürgermeister im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit an die anwesenden Stadtratsmitglieder die Tagesordnung zügig abzuarbeiten und bat insbesondere um eine Beschlussfassung des letzten Tagesordnungspunktes, der Entgeltordnung für die Kitas.
Beschlussvorschlag
01
Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2
BauGB vom 21.01.2014 für das Vorhaben "Neubau Druckzentrum Thüringen"
wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich nördlich der Gottstedter Landstraße in Bindersleben soll
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan BIN660 "Neubau Druckzentrum
Thüringen"- aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die
Grundstücke der Gemarkung Bindersleben, Flur 1, Flurstücke 563/114; 749/115;
130/2 (teilweise), 228/2; 273/3 sowie 368/2 und wird durch nachfolgende
Flurstücke in der Flur 1, Gemarkung Bindersleben begrenzt:
Im Norden: durch die nördliche
Grenze des Flurstückes 563/114,
im Osten: durch die östlichen
Grenzen der Flurstücke 563/114, 749/115, 228/2, 273/3 und 368/2,
im Süden: durch die südlichen
Grenzen der Flurstücke 273/3 und 368/2,
im Westen: durch die westlichen
Grenzen der Flurstücke 368/2, 273/3, 228/2, 749/115 und 563/114.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Druckzentrums Thüringen
als Erweiterung des bestehenden Druckhauses am Standort.
- Einordnung des Druckhauses in
das Landschaftsbild sowie Ausbildung eines Grünzuges am westlichen Ortsrand des
Ortsteils Bindersleben.
03
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller
(Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz
1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
05
Die Planzeichnung "Neubau Druckzentrum Thüringen" in der
Fassung vom 02.12.2013 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3)
werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN660 "Neubau
Druckzentrum Thüringen" und dessen Begründung gebilligt.
06
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes BIN660 "Neubau Druckzentrum Thüringen" und dessen
Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1
BauGB zu beteiligen.
07
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
08
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens und in Abstimmung mit dem Vorhabenträger zu prüfen,
ob eine gewerbliche Nachnutzung des bestehenden Druckereigebäudes oder ein
Abriss und eine Renaturierung der Flächen erfolgen sollen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)
