Sitzung: 25.02.2014 JHA/005/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0282/14
1.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschließt die in der
Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die
Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit dem Ziel, in allen
Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu
ermöglichen.
2.
Diese Entgeltordnung soll für alle
Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für
Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die Freien Träger der
Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltordnung sowie
die Erläuterung in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Zusätzlich ist ein
Onlinerechner den Eltern zur Verfügung zu stellen, mit dem sich die Eltern
durch Eingabe Ihrer Einkommensverhältnisse unverbindlich über das mögliche
individuelle Entgelt informieren können. Die dazu erforderlichen Eingaben sind
nicht zu speichern.
4.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise mit den
Freien Trägern folgende
Unterstützungsangebote zur
Einführung und Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung zu entwickeln:
a.
zwischen Öffentlichen und Freien Trägern abgestimmte Auslegungshinweise
b. Schulung des
Verwaltungspersonals der städtischen und Freien Träger
c. Angebot zur Berechnung
der Elternentgelte der Freien Träger durch die Verwaltung des Jugendamtes
5.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur
Vermeidung von Härtefällen
geltend für alle
Betreuungsverhältnisse für einen Zeitraum von längstens zwei
Jahren nach in Kraft treten der
einheitlichen Entgeltordnung
Übergangsregelungen mit den
freien Trägern unter der Maßgabe zu treffen,
dass den Schuldnern des Entgeltes
eine Mehrbelastung durch das monatlichen
Elternentgelt gegenüber bisheriger
Regelungen im ersten Jahr nach in Kraft
treten der Entgeltordnung bis zu
60 EUR monatlich und im zweiten Jahr nach in
Kraft treten der Entgeltordnung
bis zu weiteren 80 EUR monatlich im Einzelfall
zuzumuten ist. Gleiches gilt für
die Tagespflege
6.
Für die Revision der einheitlichen Entgeltordnung (Ziffer 5 der
Entgeltordnung)
wird
Folgendes Verfahren geregelt:
a. Die Revision liegt in
Verantwortung des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Überprüfung
ein geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat, das Jugendamt, die
Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Freien
Träger und der AG nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten
stimmberechtigte Mitglieder sind.
b. Die Prüfung beinhaltet
insbesondere:
I. eine Einschätzung zur
Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung, die für alle
Betreuungsverhältnisse sozial gerechte, faire
und nachvollziehbare Entgelte
ermöglicht,
um
eine Beitragsgerechtigkeit in Erfurt
herzustellen
II. die Anpassung der Freibeträge
in Ziffer 2.7 der Entgeltordnung an die gültigen
Regelsätze
in Anlehnung an §90 SGB VIII
III. die Anpassung an mögliche
Änderungen der Einkommensdefinition in
Anlehnung an die ThürHortkBVO
IV. die
Anwendbarkeit der Regelungen der einheitlichen Entgeltordnung
V. die
Angemessenheit des Beitragsaufkommens
VI. die Angemessenheit
des Verwaltungsaufwandes und dessen Refinanzierung
VII. die Angleichung der Beiträge für Kindern unter 2
Jahren an die Beiträge für die Kindern über 2 Jahre
7. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um mit
Inkrafttreten der einheitlichen Entgeltordnung die „Satzung über die Benutzung der
Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt - KitaBenSEF“ und
die bisherige „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen
und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- KitaSEF“ außer Kraft zu setzen. Die bisherigen Regelungen der beiden Satzungen sind für die
kommunalen Einrichtungen in einen Betreuungsvertrag aufzunehmen. Die Verwaltung des
Jugendamtes wird beauftragt eine Entgeltordnung für Verpflegungsgebühren in kommunalen
Einrichtung zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss im III. Quartal 2014 vorzulegen.
