Sitzung: 12.02.2014 StR/020/2014
Der Oberbürgermeister eröffnete die 51. öffentliche Stadtratssitzung der Wahlperiode 2009 - 2014 und begrüßte alle Stadtratsmitglieder, Ortsteilbürgermeister, Pressevertreter sowie Gäste.
Er übergab sodann die Sitzungsleitung an die Stadtratsvorsitzende, Frau Pelke.
Aus gegebenem Anlass
verlas Frau Pelke folgende „Resolution“:
Politisches Ehrenamt
respektieren
Erklärung des Oberbürgermeisters und des Erfurter Stadtrates
Der
Oberbürgermeister Andreas Bausewein und der Erfurter Stadtrat verurteilt auf
das Schärfste die Vorgänge, die zum Rücktritt des Urbicher
Ortsteilbürgermeisters Lothar Gießler geführt haben. Vor diesem Hintergrund
geben Sie in der Stadtratssitzung am 29. Januar 2014 folgende Erklärung ab:
„Das
politische Ehrenamt als Ortsteilbürgermeister, als Stadtratsmitglied oder auch
als sachkundiger Bürger in einem Ausschuss ist elementar für die Interessenvertretung
der Bürgerinnen und Bürger und originäres Mittel der Demokratie.
Es
ist für uns nicht hinnehmbar, dass ehrenamtliche Arbeit durch Angriffe auf das
private Umfeld verunglimpft wird und Amtsinhaber bedroht und zur Aufgabe ihres
Ehrenamtes genötigt werden.
Das
politische Ehrenamt ist genauso wichtig wie andere Ehrenämter auch und die
ehrenamtlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind in Ausübung ihres Ehrenamtes
zu respektieren.“
Andreas
Bausewein Birgit
Pelke
Oberbürgermeister
Stadtratsvorsitzende
der
Landeshauptstadt Erfurt für
den Erfurter Stadtrat
Im Anschluss gab die Stadtratsvorsitzende bekannt, dass der Hauptausschuss in der Sitzung am 03.05.2011 beschlossen hat, dass die Aufzeichnung der Stadtratssitzungen im Internet als Live-Stream und eine Speicherung der Daten bis zur nächst folgenden Stadtratssitzung durch die Zeitungsgruppe Thüringen bzw. des durch sie beauftragten technischen Dienstleisters, unter den folgenden Bedingungen erfolgt:
- Die
Kameraposition und die technischen Rahmenbedingungen werden vor der
jeweiligen Stadtratssitzung durch die für die Presse und
Öffentlichkeitsarbeit zuständige Dienststelle festgelegt. Es
darf nur der jeweilige Redner am Rednerpult und das Präsidium hinter dem
Rednerpult aufgezeichnet werden.
- Eine
Aufnahme der Zuschauer-Empore und des Stadtratssitzungssaales ist nicht
zulässig.
- Durch die
Verwaltung wird der ZGT vor Beginn der Stadtratssitzung mitgeteilt, welche
Personen einer Übertragung widersprochen haben. In der Sitzung können
durch die Stadtratsvorsitzende weitere Personen benannt werden. Diese
Personen dürfen nicht gefilmt werden.
- Im Übrigen
ist die ZGT für die rechtmäßige Live-Übertragung der Stadtratssitzung
verantwortlich.
Personen, die nicht aufgezeichnet werden wollen, können dies jederzeit der Stadtratsvorsitzenden bekannt geben.
Sie fragte daraufhin, ob ein Stadtratsmitglied der Aufzeichnung, soweit der Redebeitrag von Rednerpult aus erfolgt, widerspricht. Widerspruch erhob sich nicht.
Somit gab die Stadtratsvorsitzende bekannt, dass der Hauptausschuss in der Sitzung am 24.11.2009 die Zustimmung erteilt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bzw. die Fraktion Freie Wähler für die laufende Wahlperiode die Redebeiträge ihrer Mitglieder am Rednerpult im öffentlichen Teil von Stadtratssitzungen in Bild und Ton mitschneiden dürfen.
Die Liste der grundsätzlich genehmigten Journalisten gemäß §15 (6) liegt in den Fraktionsgeschäftsstellen und der für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Dienststelle zur Einsichtnahme für die Sitzungsteilnehmer vor, teilte die Stadtratsvorsitzende weiterhin mit.
Es erging folgender Hinweis:
Der Stadtrat hat mit Beschluss zur Drucksache 1137/12 u. a. beschlossen, die Stadtratssitzungen und deren Live- Übertragungen durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern zu übersetzen. Der Hauptausschuss hat daraufhin beschlossen, die Stadtratssitzungen im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention mit Gebärdensprachdolmetschern zu übersetzen und via Live-Stream im Internet zu übertragen.
Daraufhin begrüßte die Stadtratsvorsitzende die Gebärdensprachdolmetscher und fuhr mit der Sitzungsleitung fort.
Frau Pelke stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung form- und fristgemäß nach § 35 Abs. 2 ThürKO erfolgte. Widerspruch erhob sich nicht. Zu diesem Zeitpunkt waren 43 Mitglieder des Stadtrates anwesend. Damit war der Stadtrat beschlussfähig, so die Stadtratsvorsitzende.
Im Anschluss wurde den Stadtratsmitgliedern, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten, nachträglich gratuliert.
Letztlich verwies sie auf die Pause, welche an beiden Sitzungstagen jeweils in der Zeit von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr stattfinden soll.
