Sitzung: 03.07.2013 StR/019/2013
Der Oberbürgermeister eröffnete die 46. öffentliche Stadtratssitzung
der Wahlperiode 2009 - 2014 und begrüßte alle Stadtratsmitglieder,
Ortsteilbürgermeister, Pressevertreter sowie Gäste.
Sodann übernahm der Oberbürgermeister die Sitzungsleitung in Vertretung
der Stadtratsvorsitzenden.
Er gab bekannt, dass der Hauptausschuss in der Sitzung am 03.05.2011
beschlossen hat, dass die Aufzeichnung der Stadtratssitzungen im Internet als
Live-Stream und eine Speicherung der Daten bis zur nächst folgenden
Stadtratssitzung durch die Zeitungsgruppe Thüringen bzw. des durch sie
beauftragten technischen Dienstleisters, unter den folgenden Bedingungen
erfolgt:
- Die Kameraposition und die technischen
Rahmenbedingungen werden vor der jeweiligen Stadtratssitzung durch die für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit
zuständige Dienststelle festgelegt.
Es darf nur der jeweilige Redner am Rednerpult und das Präsidium hinter
dem Rednerpult aufgezeichnet werden.
- Eine Aufnahme der Zuschauer-Empore und
des Stadtratssitzungssaales ist nicht zulässig.
- Durch die Verwaltung wird der ZGT vor
Beginn der Stadtratssitzung mitgeteilt, welche Personen einer Übertragung
widersprochen haben. In der Sitzung können durch die Stadtratsvorsitzende
weitere Personen benannt werden. Diese Personen dürfen nicht gefilmt
werden.
- Im Übrigen ist die ZGT für die
rechtmäßige Live-Übertragung der Stadtratssitzung verantwortlich.
Personen, die nicht aufgezeichnet werden wollen, können dies jederzeit
der Stadtratsvorsitzenden bzw. dem Oberbürgermeister bekannt geben.
Er fragte daraufhin, ob auf Grund dieser Mitteilung ein
Stadtratsmitglied der Aufzeichnung, soweit der Redebeitrag von Rednerpult aus
erfolgt, widerspricht.
Widerspruch gegen die Aufzeichnung erhob sich nicht.
Darüber hinaus teilte er mit, dass der
Hauptausschuss in der Sitzung am 24.11.2009 und am 28.02.2012 die Zustimmung
erteilt hat, dass die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bzw. die Fraktion Freie
Wähler für die laufende Wahlperiode die Redebeiträge ihrer Mitglieder am
Rednerpult im öffentlichen Teil von Stadtratssitzungen in Bild und Ton
mitschneiden dürfen.
Im Anschluss wurde die form- und fristgemäße Einladung nach § 35 (2) ThürKO sowie die Anwesenheit - zu diesem Zeitpunkt waren 36 Mitglieder des Stadtrates anwesend - und die Beschlussfähigkeit nach § 36 (1) ThürKO festgestellt.
Danach wurde den Stadtratsmitgliedern, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten, nachträglich gratuliert.
Letztlich verwies er auf die Pause, welche in der Zeit von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr stattfinden soll.
