Der Oberbürgermeister eröffnete die 46. öffentliche Stadtratssitzung der Wahlperiode 2009 - 2014 und begrüßte alle Stadtratsmitglieder, Ortsteilbürgermeister, Pressevertreter sowie Gäste.

Sodann übernahm der Oberbürgermeister die Sitzungsleitung in Vertretung der Stadtratsvorsitzenden.

Er gab bekannt, dass der Hauptausschuss in der Sitzung am 03.05.2011 beschlossen hat, dass die Aufzeichnung der Stadtratssitzungen im Internet als Live-Stream und eine Speicherung der Daten bis zur nächst folgenden Stadtratssitzung durch die Zeitungsgruppe Thüringen bzw. des durch sie beauftragten technischen Dienstleisters, unter den folgenden Bedingungen erfolgt:

  • Die Kameraposition und die technischen Rahmenbedingungen werden vor der jeweiligen Stadtratssitzung durch die für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Dienststelle festgelegt. Es darf nur der jeweilige Redner am Rednerpult und das Präsidium hinter dem Rednerpult aufgezeichnet werden.
  • Eine Aufnahme der Zuschauer-Empore und des Stadtratssitzungssaales ist nicht zulässig.
  • Durch die Verwaltung wird der ZGT vor Beginn der Stadtratssitzung mitgeteilt, welche Personen einer Übertragung widersprochen haben. In der Sitzung können durch die Stadtratsvorsitzende weitere Personen benannt werden. Diese Personen dürfen nicht gefilmt werden.
  • Im Übrigen ist die ZGT für die rechtmäßige Live-Übertragung der Stadtratssitzung verantwortlich.

Personen, die nicht aufgezeichnet werden wollen, können dies jederzeit der Stadtratsvorsitzenden bzw. dem Oberbürgermeister bekannt geben.

Er fragte daraufhin, ob auf Grund dieser Mitteilung ein Stadtratsmitglied der Aufzeichnung, soweit der Redebeitrag von Rednerpult aus erfolgt, widerspricht.

Widerspruch gegen die Aufzeichnung erhob sich nicht.

Darüber hinaus teilte er mit, dass der Hauptausschuss in der Sitzung am 24.11.2009 und am 28.02.2012 die Zustimmung erteilt hat, dass die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bzw. die Fraktion Freie Wähler für die laufende Wahlperiode die Redebeiträge ihrer Mitglieder am Rednerpult im öffentlichen Teil von Stadtratssitzungen in Bild und Ton mitschneiden dürfen.

Im Anschluss wurde die form- und fristgemäße Einladung nach § 35 (2) ThürKO sowie die Anwesenheit - zu diesem Zeitpunkt waren 36 Mitglieder des Stadtrates anwesend - und die Beschlussfähigkeit nach § 36 (1) ThürKO festgestellt.

Danach wurde den Stadtratsmitgliedern, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten, nachträglich gratuliert.

Letztlich verwies er auf die Pause, welche in der Zeit von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr stattfinden soll.