Sitzung: 28.11.2012 StR/017/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltung: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1403/12
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt hat die Drucksache am 20.11.2012 bestätigt (Ja
8 Nein 0
Enthaltung 0 Befangen 0), teilte
die Stadtratsvorsitzende mit. Zur Drucksache lag ein Änderungsantrag der
Verwaltung mit Drucksache 2327/12 vor. Die Stadtratsvorsitzende verwies darauf,
dass dieser Antrag
nur redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen der Anlage 3.2, Anlage 3.3,
Anlage 3.6.1 und Anlage 3.7. beinhaltet und diese bereits in den Bebauungsplan
und die Zwischenabwägung eingeflossen sind.
Entsprechend der Vereinbarung unter TOP 2
erfolgte keine Diskussion, sodass die Stadtratsvorsitzende sofort zur
Abstimmung über die Drucksache in Fassung des Änderungsantrages der Verwaltung
(Drucksache 2327/12) aufrief.
01
Die
Zwischenabwägung (Anlage 4) zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
02
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV562 "Beim bunten
Mantel" in seiner Fassung vom 06.11.2012 (Anlage 2) und die Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV562 "Beim bunten
Mantel", dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Anlagen zum Beschluss sind der
Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
