Sitzung: 28.11.2012 StR/017/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 13, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1918/12
Die Stadtratsvorsitzende gab Folgendes bekannt:
Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben hat die Drucksache am 21.11.2012 bestätigt (Ja 6 Nein 3 Enthaltung 0 Befangen 0). Der Kulturausschuss bestätigte die Drucksache in der Sitzung am 22.11.2012 (Ja 4 Nein 2 Enthaltung 1 Befangen 0). Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Beteiligungen
bestätigt die Drucksache ebenfalls (Ja 6 Nein 2 Enthaltung 0 Befangen 0).
Es liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP und Freie Wähler mit Drucksache 2370/12 vor. Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Fraktionen und dem fraktionslosen Stadtratsmitglied vor. Weiterhin liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mit Drucksache 2371/12 vor. Die hierzu ergangene Stellungnahme der Verwaltung lag den Fraktionen und dem fraktionslosen Mitglied vor.
Zudem lag den Fraktionen und dem fraktionslosen Mitglied eine Mitteilung zu einem Urteil des VG Gelsenkirchen vor.
Zu Wort meldeten sich:
§ Herr Kemmerich, Vorsitzender der Fraktion FDP, nahm Bezug auf das Urteil des VG Gelsenkirchen, bezweifelte die Rechtskonformität der vorliegenden Satzung und wird diese daher ablehnen;
§ Herr Panse, Vorsitzender der Fraktion CDU, sprach sich für die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe aus;
§ Frau Hoyer, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erläuterte den Wertegang zum Erlass der Satzung (Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 % für Beherbergungsbetriebe), unterbereitete einen Vorschlag zur pauschalen Erhebung einer Abgabe;
§ Frau Prof. Dr. Aßmann, Vorsitzende der Fraktion Freie Wähler, teilte mit, dass die vorliegende Satzung ihrer Meinung nach die rechtsunsichere Regelungen nicht ausgleicht, ging auf die Besonderheiten der bestimmter Berufsgruppen ein, Erhebung der Daten, Aufwand bei den Hoteliers, absehen von der Steuererhebung;
§ Herr Schwäblein, Fraktion CDU, wünscht dem DEHOGA viel Erfolgt beim Einreichen der Klage und sieht für die Hotels eine Zunahme an Bürokratie;
§ Der Oberbürgermeister verwies auf den enormen Anteil an freiwilligen Leistungen im kulturellen Bereich, die Haushaltslage, entweder seien Kürzungen erforderlich oder es müssten Mehreinnahmen von denen erhoben werden, die die kulturellen Einrichtungen nutzen, die aktuell steigenden Einwohnerzahlen und Touristen führt er u. a. auf das gute Angebot in Erfurt zurück, kleiner Anteil der Steuer an den Kosten, die jährlich für Kultur ausgegeben werden;
§ Herr Prof. Dr. Thumfart erwiderte zu den Aussagen von Herrn Schwäblein;
§ Herr Panse fragte zur rechtlichen Bewertung der Pressemitteilung;
§ Der Oberbürgermeister forderte die Stadtratsmitglieder auf, mitzuteilen, welche Ausgaben gekürzt werden sollen, wenn die Kulturförderabgabe nicht erhoben würde;
§ Die Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften, Frau Pablich, teilte mit, dass die durch das VG Gelsenkirchen angegriffene Dortmunder Satzung andere Regelungen zum Steuerschuldner (dort: der Beherbergungsbetrieb, in der Erfurter Regelung der Gast) habe, dort eine Bescheinigung des Arbeitsgebers verlangt würde, bei der Erfurter Regelung sei eine Selbsterklärung ausreichend, letztlich werde mit der vorgelegten Satzung ein Auftrag des Stadtrates erfüllt[1], eine Anpassung der Regelungen an die geltende Rechtsprechung kann immer wieder notwendig sein;
§ Herr Dr. Beese, Fraktion SPD, verwies darauf, dass auf die Einnahmen nicht verzichtet werden kann, wenn das kulturelle Potenzial der Stadt aufrecht erhalten werden soll;
Herr Metz, Fraktion SPD, stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schließung der Rednerliste. Die Stadtratsvorsitzende trug daraufhin die Rednerliste vor und ließ danach über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
27 |
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Nein: |
15 |
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Enthaltung: |
0 |
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Befangen: |
0 |
Damit wurde der Antrag angenommen und mit der Aussprache entsprechend den restlichen Wortmeldungen fortgefahren.
§ Herr Kemmerich verwies darauf, dass die steuerliche Entlastung der Hotellerie Arbeitskräfte gesichert habe und darauf, dass durch die Gewaltenteilung eine Kontrolle der Regelung durch die Judikative möglich sei;
§ Frau Prof. Dr. Aßmann fragte den Oberbürgermeister, was zur Kulturförderung unternommen wurde, bevor es die Kulturförderabgabe gab;
§ Der Oberbürgermeister verwies in der Beantwortung auf andere haushalterische Zeiten, die Steigerung der Ausgaben im pflichtigen Bereich, die Ausgaben der Kultur sind wesentlich höher als Einnahmen aus der Kulturförderabgabe;
§ Herr Vothknecht teilte mit, dass die Landeshauptstadt Erfurt auch ab dem 01.01.2013 die Gewerbesteuer anheben wird, Zuwanderung bedinge auch mehr Einnahme (z. B. aus der Einkommenssteuer und Zuwendungen der öffentlichen Hand), es sollten eher Anreize für Gäste geschaffen werden (z. B. Gutscheine);
§ Der Oberbürgermeister sprach von der Verantwortung, die der Stadtrat übernehmen muss und nur das Geld ausgegeben werden kann, was auch da ist.
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Drucksache 2402/12 |
§ Herr
Panse, bat um schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Urteil des
VG Gelsenkirchen in Bezug auf die Regelungen der Kulturförderabgabe der Stadt
Erfurt. Er nannte hier insbesondere die in der Urteilsbegründung genannte
faktische Beweislastumkehr zu Lasten des Beherbergungsbetriebes und zu
Gunsten der Stadt. |
§ Frau Hoyer, erläuterte ihren Willen auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Akteuren in ihrer neuen Funktion als Beigeordnete für Wirtschaft;
§ Herr Besser, Fraktion Freie Wähler, erläuterte seinen Standpunkt zum Umgang mit Gästen;
§ Herr Blechschmidt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE., geht davon aus, dass die Gerichte über die Zulässigkeit der Normen entscheiden, das Urteil des VG Gelsenkirchen betrifft die Satzung der Stadt Dortmund und ist nicht auf Erfurt anwendbar, bat die anderen Fraktionen, Vorschläge zur Einnahmeerhöhung zu unterbreiten;
§ Herr Schwäblein empfahl eine Folgenabschätzung vorzunehmen,
§ Der Oberbürgermeister bekräftigte sein vorangegangenes Statement und verwies auf die Verantwortung, die für die Stadt übernommen werden müsse, es kann nur das ausgegeben werden, was auch eingenommen wird, eine entsprechende Abwägung sei vorzunehmen und fordert die Mehrheit des Stadtrates zum verantwortlichen Handeln auf.
Am Ende der Rednerliste erläuterte die Stadtratsvorsitzende das Abstimmungsprozedere wie folgt:
Zuerst erfolgt eine Abstimmung über den Antrag der Fraktionen FDP und Freie Wähler (Drucksache 2370/12). Dieser wurde wie folgt abgelehnt:
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
14 |
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Nein: |
28 |
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Enthaltung: |
0 |
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Befangen: |
0 |
Danach erfolgte die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 2371/12):
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
27 |
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Nein: |
15 |
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Enthaltung: |
0 |
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Befangen: |
0 |
à damit beschlossen
Danach erfolgte die Abstimmung über die ergänzte Drucksache 1918/12:
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
29 |
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Nein: |
13 |
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Enthaltung: |
0 |
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Befangen: |
0 |
à damit mit Änderungen beschlossen
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Drucksache 2403/12 |
Herr Panse äußerte
erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich des Formulars zur
Bestätigung der beruflich zwingenden erforderlichen Übernachtung und bittet
daher darum, dieses dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Bitte
um Stellungnahme zukommen zu lassen und über das Ergebnis zu berichten. |
Danach bat die Stadtratsvorsitzende die Fraktionsvorsitzenden nach vorn, um über den weiteren Sitzungsverlauf zu beraten. Im Anschluss teilte die Stadtratsvorsitzende mit, dass sich darauf verständigt wurde, mit der Sitzung zunächst bis 23 Uhr fortzufahren und sich dann noch einmal zu beraten.
01
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe
für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt KASErf wird beschlossen.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung zur Erhebung einer
Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt (KASErf)
in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) zur
Genehmigung vorzulegen, die vorzeitige Bekanntmachung zu beantragen und die
Satzung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
03
Das Verfahren zur Erhebung einer Kulturförderabgabe wird nach einem Jahr einer Revision unterzogen. Das Ergebnis wird dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben im Februar 2014 vorgelegt.
Hinweis:
Die Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der
Landeshauptstadt Erfurt KASErf ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.
