Berechtigung zur Akteneinsicht für Stadtratsmitglieder gem. § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse
Berechtigung zur Akteneinsicht für Stadtratsmitglieder gem. § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse