Sitzung: 14.01.2025 OR ROH/001/2025
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0010/25
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die
Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 15
der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes
verwendet.
Die geschäftsführende
Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den
Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für
die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom
22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu
führen.