Sitzung: 28.10.2024 OR WIN/006/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1929/24
Beschluss:
Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 6 i.V.m. § 7 der
Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem
Verein Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e. V.,
finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Durchführung des
jährlichen Weihnachtsmarktes zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für eine Feuer- und Zaubershow sowie für verschiedene
Attraktionen, wie z.B. Fahrgeschäfte (z.B. Pony-Reiten u.v.m.), Zuckerwatte-
und Popcornstand, Bastel- und Dekorationsmaterialen und Kinderschminken und
einer Fotobox verwendet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die
entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.