Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 6 i.V.m. § 7 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Verein Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e. V., finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Durchführung des jährlichen Weihnachtsmarktes zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für eine Feuer- und Zaubershow sowie für verschiedene Attraktionen, wie z.B. Fahrgeschäfte (z.B. Pony-Reiten u.v.m.), Zuckerwatte- und Popcornstand, Bastel- und Dekorationsmaterialen und Kinderschminken und einer Fotobox verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.