Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 6 i.V.m. § 7 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V., finanzielle Mittel in Höhe von 1.284,00 Euro für die Durchführung des traditionellen Herbstfestes zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Kosten für Hüpfburg o.ä., Werbungskosten, Aufwendungen für den Toilettenwagen inkl. Reinigungskosten, Gebühren der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.