Sitzung: 28.10.2024 OR WIN/006/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1927/24
Beschluss:
Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 6 i.V.m. § 7 der
Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden dem
Dorfclub Windischholzhausen e. V., finanzielle Mittel in Höhe von 1.284,00 Euro
für die Durchführung des traditionellen Herbstfestes zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Kosten für
Hüpfburg o.ä., Werbungskosten, Aufwendungen für den Toilettenwagen inkl.
Reinigungskosten, Gebühren der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die
entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.