Sitzung: 04.09.2024 OR MEL/005/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1621/24
Beschluss:
Entsprechend § 8 g) i.V.m. § 7 Abs. 2 der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben (Kranzniederlegung) finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.