Sitzung: 20.03.2024 StR/004/2024
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1819/23
Beschluss
01
Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Verleihung des Titels
„Hochschulbotschafterin/ Hochschulbotschafter der Landeshauptstadt Erfurt“
gemäß der Anlage 1.
02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Satzung des Kommunalen
Hochschul- und Studierendenbeirates dahingehend zu ändern, dass die
Hochschulbotschafterin oder -Botschafter als beratend an den Sitzungen
teilnehmen kann, zu den Sitzungen geladen wird und die Möglichkeit zur
halbjährlichen Berichterstattung über die Tätigkeit bekommt.
03
Die einmaligen Kosten hinsichtlich der Ernennung der
Hochschulbotschafterin oder des Hochschulbotschafters werden entsprechend auf
der Haushaltsstelle des Hochschulstandortentwicklungskonzeptes (HSEK)
bereitgestellt. Gegebenenfalls benötigte Sachmittel könnten aus dem Budget des
HSEK im Einvernehmen mit dem Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates
(KHSBR) bereitstellt werden.
04
Nach der ersten und vor der darauffolgenden Ernennung einer
Hochschulbotschafterin oder eines Hochschulbotschafters ist eine Evaluierung
der Richtlinie und des dazugehörigen Konzeptes vorzunehmen.
