Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Verleihung des Titels „Hochschulbotschafterin/ Hochschulbotschafter der Landeshauptstadt Erfurt“ gemäß der Anlage 1.

 

02

Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Satzung des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates dahingehend zu ändern, dass die Hochschulbotschafterin oder -Botschafter als beratend an den Sitzungen teilnehmen kann, zu den Sitzungen geladen wird und die Möglichkeit zur halbjährlichen Berichterstattung über die Tätigkeit bekommt.

 

03

Die einmaligen Kosten hinsichtlich der Ernennung der Hochschulbotschafterin oder des Hochschulbotschafters werden entsprechend auf der Haushaltsstelle des Hochschulstandortentwicklungskonzeptes (HSEK) bereitgestellt. Gegebenenfalls benötigte Sachmittel könnten aus dem Budget des HSEK im Einvernehmen mit dem Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates (KHSBR) bereitstellt werden.

 

04

Nach der ersten und vor der darauffolgenden Ernennung einer Hochschulbotschafterin oder eines Hochschulbotschafters ist eine Evaluierung der Richtlinie und des dazugehörigen Konzeptes vorzunehmen.