Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Bürger und Traditionsverein Bischleben-Stedten e.V. erhält vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes gemäß § 18 (b) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 150,00 EUR für die Durchführung der Jubiläumsfeier des Bürger- und Traditionsvereines Bischleben-Stedten e.V.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. Vorbereitung und Durchführung der Jubiläumsfeier für die Veranstaltung betreffenden Gebühren, Speisen, Getränke und Dekorationsmaterial) eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.