Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Stehtische, Barhocker, Stuhl-/ Rollstuhlrampe, diverse Hinweisschilder Parken verboten etc.), finanzielle Mittel i.H.v. 2200,00 EUR, zur Verfügung gestellt.