Sitzung: 01.11.2021 OR SCH/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2124/21
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Stehtische, Barhocker, Stuhl-/ Rollstuhlrampe, diverse Hinweisschilder Parken verboten etc.), finanzielle Mittel i.H.v. 2200,00 EUR, zur Verfügung gestellt.