Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)    Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. finanzielle Mittel von 650,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)    Diese Unterstützung wird für die Anschaffung einer Zapfanlage verwendet.

3.)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.