Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)    Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule für die Anschaffung von Sportausrüstungen für ein Anti-Aggressionstraining, zur Förderung des Koordinations- und Bewegungsapparates und Frustrationsbewältigung mittels Juggers finanzielle Mittel in Höhe von 677,50 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)    Diese Mittel werden u. a. für Pompfen, Stäbe, Schilde und Zurrgurtketten verwendet.

3.)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.