Sitzung: 28.09.2021 OR URB/007/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1729/21
Beschluss:
Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 und § 11 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Beschaffung von beweglichen Anlagevermögen für das Bürgerhaus Urbich finanzielle Mittel i. H. v. 50,00 EUR bereitgestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.