Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 und § 11 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Beschaffung von beweglichen Anlagevermögen für das Bürgerhaus Urbich finanzielle Mittel i. H. v. 50,00 EUR bereitgestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.