Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. §§ 12,13 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Garten- und Friedhofsamt finanzielle Mittel i.H.v. 5.150,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, u.a. für Material zur dringenden Sanierung landwirtschaftlicher Wege in der Gemarkung Töttelstädt bereitgestellt.