Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person, zur Anschaffung von Ausstattungsgegenstände für das Bürgerhaus (u.a. Rollos, Übertöpfe) sowie Farbe für eine malermäßige Instandsetzung) finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.