Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 f), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben (Kranzniederlegung) finanzielle Mittel i.H.v. 48,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.