Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 (1) b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 59,80 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden für den Erwerb von diversen Lacken, Pinseln u. a., zur Fertigstellung der Überdachung der Bühne, verwendet. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.