Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Gemäß § 16 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmesveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Töttelstädt,  vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel (u.a. Anschaffung von Softshelljacken) i.H.v. 400,00 EUR.

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlussinhalt entsprechen, werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.