Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Töttelstädter Karneval Club e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 458,01 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffung / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. für Nutzungsgebühr, Orden) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.