Sitzung: 15.06.2021 OR ALA/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1081/21
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Alach e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 250,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.