Sitzung: 21.06.2021 OR GIS/005/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die
Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der
Ortsteilverfassung verwendet.
Die
geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird
beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit
den Fachämtern zu führen.