Nachtrag: 10.06.2021

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 18 (b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Seniorengruppe für die Vorbereitung und Durchführung einer Senioren-Busfahrt, finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.