Beschluss

 

01

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes GIK017 "Gebiet zwischen Nordhäuser Straße, Demminer Straße, Hannoversche Straße (B4) und Straße der Nationen" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 18.01.2021 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2c1 beigefügt.)