Sitzung: 09.06.2021 StR/004/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0718/20
Beschluss
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2
Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird der Bebauungsplan
der Innenentwicklung, gemäß § 13b BauGB, bestehend aus der Planzeichnung
(Anlage 2;Â M 1:500 ) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 19.02.2021, als Satzung beschlossen.
03
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 14
Bereich Kerspleben Bebauungsplan KER709 "Am Holzbiel"Â (Anlage 5) wird gebilligt.
Die 14. Berichtigung des
Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan
KER709 "Am Holzbiel" in der durch die Anpassung an den Bebauungsplan
geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der
Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt
Auskunft gegeben wird.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1e1 beigefügt.)