Beschluss

 

01

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in der Anlage 7 dargestellten Sanierungsgebiet Altstadt, bezeichnet als EFM101, noch nicht abgeschlossen ist.

 

02

Die Sanierung nach der Sanierungssatzung "Altstadt" (EFM101) ist in dem in der Anlage 7 dargestellten Sanierungsgebiet, bezeichnet als EFM101, bis zum 31.12.2030 durchzuführen.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)