Sitzung: 09.06.2021 StR/004/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0314/21
Beschluss
01
Es wird festgestellt, dass die städtebauliche
Sanierung in dem in der Anlage 7 dargestellten Sanierungsgebiet Altstadt,
bezeichnet als EFM101, noch nicht abgeschlossen ist.
02
Die Sanierung nach der Sanierungssatzung
"Altstadt" (EFM101) ist in dem in der Anlage 7 dargestellten
Sanierungsgebiet, bezeichnet als EFM101, bis zum 31.12.2030 durchzuführen.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)