Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftig auf alle Interessenten zur Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) einzuwirken, sich den Leitlinien des Siegels "Faire Windenergie" (Anlage 2)  zu unterwerfen, um größtmögliche Transparenz in der Bürgerbeteiligung zu erzielen.

 

02

Es ist grundsätzlich mit dem Betreiber ein Vertrag auf Grundlage des §36k des EEG2021 (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021) mit dem höchstmöglichen Satz von 0,2 Cent/KWh erzeugte Energie abzuschließen. Diese Mittel sollen den unmittelbar betroffenen Ortsteilen entsprechend der Betroffenheit nach den Regelungen des § 36k zur Verfügung gestellt werden.

 

Dieser Mittelzufluss erfolgt unabhängig von weiteren Vereinbarungen auf Grundlage des Siegels "Faire Windenergie" und ist dem betroffenen Ortsteil zur Förderung des dörflichen Zusammenhaltes und des Umweltschutzes frei zur Verfügung zu stellen. Dies ist von der Stadtverwaltung bei den künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 

03

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit der Servicestelle "Faire Windenergie" der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur (ThEGA) eine Einbeziehung des bereits errichteten Windrades der Firma PNE in Töttleben in die Regelungen des § 36k zu prüfen und im Ergebnis in Verhandlung mit dem Betreiber zu treten.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.)