Sitzung: 09.06.2021 StR/004/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 0329/21
Beschluss
01
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftig
auf alle Interessenten zur Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) einzuwirken,
sich den Leitlinien des Siegels "Faire Windenergie" (Anlage 2) zu unterwerfen, um größtmögliche Transparenz
in der Bürgerbeteiligung zu erzielen.
02
Es ist grundsätzlich mit dem Betreiber ein
Vertrag auf Grundlage des §36k des EEG2021 (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021)
mit dem höchstmöglichen Satz von 0,2 Cent/KWh erzeugte Energie abzuschließen.
Diese Mittel sollen den unmittelbar betroffenen Ortsteilen entsprechend der Betroffenheit
nach den Regelungen des § 36k zur Verfügung gestellt werden.
Dieser Mittelzufluss erfolgt unabhängig von
weiteren Vereinbarungen auf Grundlage des Siegels "Faire Windenergie"
und ist dem betroffenen Ortsteil zur Förderung des dörflichen Zusammenhaltes
und des Umweltschutzes frei zur Verfügung zu stellen. Dies ist von der
Stadtverwaltung bei den künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
03
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit der Servicestelle "Faire Windenergie" der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur (ThEGA) eine Einbeziehung des bereits errichteten Windrades der Firma PNE in Töttleben in die Regelungen des § 36k zu prüfen und im Ergebnis in Verhandlung mit dem Betreiber zu treten.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.)