Beschluss
01
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Neuabschluss von Anstellungsverträgen
oder Verlängerung der Anstellung mit Geschäftsführer/innen und Vorständen
kommunaler Unternehmen der Landeshauptstadt Erfurt ab
01.07.2021 keine Jahressonderzahlungen zu vereinbaren.
02
Bei einer
wiederholten Verlängerung der Anstellung mit Geschäftsführer/innen und
Vorständen werden die bisher vereinbarten erfolgsbezogenen
Tantiemen/Jahressonderzahlungen Bestandteil des Grundgehalts.
03
In den Anstellungsverträgen ist bei
Neuabschluss oder Verlängerung der Anstellung zur Anpassung der Vergütung
folgende Änderung zu vereinbaren: "Die zu zahlende Vergütung steigert sich
jährlich nach Zeitpunkt und Höhe entsprechend der um ein Drittel verminderten
Steigerung der höchsten Tarifgruppe des TVöD oder einer etwaigen
Nachfolgereglung."