Beschluss: beschlossen

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Neuabschluss von Anstellungsverträgen oder Verlängerung der Anstellung mit Geschäftsführer/innen und Vorständen kommunaler Unternehmen der Landeshauptstadt Erfurt ab 01.07.2021 keine Jahressonderzahlungen zu vereinbaren.

 

02

Bei einer wiederholten Verlängerung der Anstellung mit Geschäftsführer/innen und Vorständen werden die bisher vereinbarten erfolgsbezogenen Tantiemen/Jahressonderzahlungen Bestandteil des Grundgehalts.

 

03

In den Anstellungsverträgen ist bei Neuabschluss oder Verlängerung der Anstellung zur Anpassung der Vergütung folgende Änderung zu vereinbaren: "Die zu zahlende Vergütung steigert sich jährlich nach Zeitpunkt und Höhe entsprechend der um ein Drittel verminderten Steigerung der höchsten Tarifgruppe des TVöD oder einer etwaigen Nachfolgereglung."