Sitzung: 05.05.2021 StR/003/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 7, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2088/20
Beschluss
01
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ANV732 "Wohn- und Geschäftshaus Magdeburger Allee 59"
in seiner Fassung vom 27.11.2020 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4)
werden gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1d beigefügt.)