Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 44 für den Bereich Gispersleben "Nordhäuser Straße/ nördlich Lissabonner Straße" in seiner Fassung vom 21.12.2020 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 44 für den Bereich Gispersleben "Nordhäuser Straße/ nördlich Lissabonner Straße" und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4c beigefügt.)