Sitzung: 05.05.2021 StR/003/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0039/21
Beschluss
01
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 44 für den Bereich Gispersleben
"Nordhäuser Straße/ nördlich Lissabonner Straße" in seiner Fassung
vom 21.12.2020 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
Das Verfahren wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 44 für den Bereich Gispersleben
"Nordhäuser Straße/ nördlich Lissabonner Straße" und dessen
Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4c beigefügt.)