Sitzung: 22.03.2021 OR MOL/003/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0354/21
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV
1957 e.V., vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. zur Absicherung des
Spielbetriebes im Bereich Fußball und Gymnastik, der Abrechnung von Schiedsrichterkosten,
Sportplatz- und Gebäudemiete, Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten in
den Sparten Fußball, Gymnastik und Darts, Anschaffung von Preisen und Pokalen
für Veranstaltungen und Turniere sowie zur Auszeichnung von Mitgliedern
eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.