Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV 1957 e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. zur Absicherung des Spielbetriebes im Bereich Fußball und Gymnastik, der Abrechnung von Schiedsrichterkosten, Sportplatz- und Gebäudemiete, Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten in den Sparten Fußball, Gymnastik und Darts, Anschaffung von Preisen und Pokalen für Veranstaltungen und Turniere sowie zur Auszeichnung von Mitgliedern eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.