Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes,  zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 450,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.