Beschluss

 

01

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung  (Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan KRV725 "Riegel und Reiter auf dem Ringelberg"  in seiner Fassung vom  11.02.2021 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 11.02.2021 (Anlage 3) und dessen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 4) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Die Beschlusspunkte 07 und 10 des Beschlusses Nr.  1161/19 vom 04.03.2020 werden aufgehoben. Stattdessen sind im Sinne einer kontaktlosen Bürgerinformation die im bisherigen Verfahren gestellten Fragen der Öffentlichkeit (FAQ) durch die Vorhabenträgerin zu beantworten und im Amtsblatt der Stadt Erfurt zu veröffentlichen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 14a bis 14e beigefügt.)