Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 10, Enthaltungen: 16, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SCH718 "Am Knotenberg" Teilgebiet A wird  gegenüber dem Aufstellungsbeschluss  0119/19 vom 22.05.2019 geändert und entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes SCH718 "Am Knotenberg" Teilgebiet A (Anlage 2) in seiner Fassung vom 11.01.2021 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9a bis 9d beigefügt.)