Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 10, Enthaltungen: 16, Befangen: 0
Vorlage: 2195/20
Beschluss
01
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans SCH718 "Am Knotenberg" Teilgebiet A wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss 0119/19 vom 22.05.2019 geändert und
entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 2 begrenzt.
02
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil
des Beschlusses.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes
SCH718 "Am Knotenberg" Teilgebiet A (Anlage 2) in seiner Fassung vom
11.01.2021 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9a bis 9d beigefügt.)