Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2563/20
Beschluss
01
Die Einlage einer Teilfläche des
städtischen Grundstücks in der Gemarkung Ilversgehofen, Flur 19, Teilfläche aus
Flurstück 41/1 gemäß Anlagen 1 und 2 zum Stichtag 01.01.2021 mit einem
Grundstückswert von 9.699,50 EUR in das Sondervermögen des Erfurter
Sportbetriebes wird beschlossen.
02
Mit der Übertragung der Fläche in das
Sondervermögen des Erfurter Sportbetriebes wird diese aus dem Geltungsbereich
der Grünanlagensatzung herausgelöst und die Widmung als öffentliche Grünanlage
aufgehoben. Gleichzeitig erfolgt die Überführung in den Geltungsbereich und die
Widmung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Sportanlagensatzung.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13a und 13b beigefügt.)