Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 11, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Außengelände des Albert-Schweitzer-Gymnasiums bis zum Beginn der Sommerferien 2021 komplett einzuzäunen sowie die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen und in den unterrichtsfreien Zeiten für unberechtigte Personen unzugänglich zu machen. Hierfür ist das Schulgelände des Hauptschulteils sowie des Spezialschulteils so einzuzäunen, dass der Fußweg zwischen Stadtbahnhaltestelle "Vilniuserstraße" und "Riethsporthalle" weiterhin öffentlich genutzt werden kann (Trennung des Außengeländes durch Zäune beidseitig entlang des Fußweges). Während der Unterrichtszeiten ist sicherzustellen, dass der Wechsel vom Haupthaus zum Spezialschulteil auf direkten Weg erfolgen kann.

 

02

Der Oberbürgermeister prüft, in welchen Erfurter Schulen, welche sich in Trägerschaft der Stadt Erfurt befinden, eine ähnliche Schulhofsituation wie im Albert Schweitzer Gymnasium vorherrscht und legt die Ergebnisse bis Ende 1. Quartal 2021 dem SBUKV vor.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2021 die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese unter Beschlusspunkt 02 ermittelten Schulhöfe ebenfalls klar vom öffentlichen Raum und angrenzenden Freizeiteinrichtungen durch Einfriedungen abzugrenzen und in den unterrichtsfreien Zeiten zu verschließen sind. Die Berichterstattung zur Umsetzung der Beschlüsse erfolgt im IV. Quartal 2021.