Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 11, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 2237/20
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das
Außengelände des Albert-Schweitzer-Gymnasiums bis zum Beginn der Sommerferien
2021 komplett einzuzäunen sowie die finanziellen Voraussetzungen dafür zu
schaffen und in den unterrichtsfreien Zeiten für unberechtigte Personen
unzugänglich zu machen. Hierfür ist das Schulgelände des Hauptschulteils sowie
des Spezialschulteils so einzuzäunen, dass der Fußweg zwischen
Stadtbahnhaltestelle "Vilniuserstraße" und
"Riethsporthalle" weiterhin öffentlich genutzt werden kann (Trennung
des Außengeländes durch Zäune beidseitig entlang des Fußweges). Während der
Unterrichtszeiten ist sicherzustellen, dass der Wechsel vom Haupthaus zum
Spezialschulteil auf direkten Weg erfolgen kann.
02
Der Oberbürgermeister prüft, in welchen
Erfurter Schulen, welche sich in Trägerschaft der Stadt Erfurt befinden, eine
ähnliche Schulhofsituation wie im Albert Schweitzer Gymnasium vorherrscht und
legt die Ergebnisse bis Ende 1. Quartal 2021 dem SBUKV vor.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis
Ende 2021 die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese unter Beschlusspunkt 02
ermittelten Schulhöfe ebenfalls klar vom öffentlichen Raum und angrenzenden
Freizeiteinrichtungen durch Einfriedungen abzugrenzen und in den
unterrichtsfreien Zeiten zu verschließen sind. Die Berichterstattung zur
Umsetzung der Beschlüsse erfolgt im IV. Quartal 2021.