Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 6, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 1646/20
Beschluss
01
Die Stadtverwaltung führt bis zum Ende des
Jahres eine Bestandsaufnahme zu der Situation der Toiletten in städtischer
Betreibung durch.
02
Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis
zur nächsten Haushaltsberatung, auf Basis des BP 01, dar:
- Welche Kosten für eine
vereinheitlichte Betreibung der Toiletten im Bestand der Stadt entstehen.
- Welche Kosten für mögliche, notwendige
Sanierungen der Bestandstoiletten entstehen.
- Wo aus Sicht der Stadt öffentliche
Toiletten erforderlich wären, um dem Bedarf gerecht zu werden und welche
Kosten für zusätzliche Anlagen einzuplanen wären.
- Welche Kosten entstehen, in einem
Modellprojekt eine NASS-Anlage (Neuartigem Sanitärsystem) zu errichten, zu betreiben und zu
bewerben.
03
Die Stadtverwaltung wird beauftragt die
Bewirtschaftung von Toilettenanlagen gemäß den Erkenntnissen aus BP 01 und BP
02 in das Toilettenkonzept mit aufzunehmen. Dafür schafft die Verwaltung eine
eigene Haushaltsstelle.
04
Die Stadtverwaltung erstellt eine
Onlinekarte, auf der alle funktionstüchtigen, öffentlichen Toiletten (ggf. mit
Öffnungszeiten) einsehbar sind. Gegebenenfalls ist auch eine Anpassung von
entsprechenden Stadt- und Ãœbersichtskarten vorzunehmen.
05
Die Toiletten sind geschlechtsneutral zu errichten und zu beschildern.