Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 6, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein „Aktionsplan Obdachlosigkeit und Wohnungsnot“ zu entwickeln. Hierzu sind der Ausschuss für Soziales Arbeitsmarkt und Gleichstellung sowie Akteure der Arbeit für und mit Hilfesuchenden mit Wohnproblematik/ Wohnungsnotfällen und Wohnungslosigkeit einzubeziehen.

 

02

Das dazu notwendige konkrete Erarbeitungskonzept (z. B. Datenerhebung und Bedarfsfeststellung, Ziele, Leitlinien, thematische Schwerpunkte, Struktur, Entwicklungsbedarfe, zu beteiligende Akteure und Zeitabläufe) sind dem Sozialausschuss im I. Quartal 2021 zur Vorberatung sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung regelmäßig, einmal pro Jahr Bericht zu folgenden Punkten zu erstatten.

 

1.    Darlegung des Zustands der Wohnungsnotlagen in Erfurt

-          Wie viele Menschen wurden in den letzten drei Jahren (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt) ordnungsrechtlich untergebracht?

-          Wie viele Menschen erhielten in den vergangen drei Jahren (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt) Hilfen nach §67 SGB XII aufgrund einer Wohnungsnotlage?

-          Wie viele Menschen wurden in den letzten drei Jahren (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt) als Bürger/innen ohne festen Wohnsitz gemeldet?

-          Wie viele Menschen leben zurzeit ohne gesicherten Wohnraum in Erfurt?

-          Wie viele Menschen leben in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Erfurt?

-          Wie sind die Zahlen im Hinblick auf Geschlechterverhältnisse (m-w-d-Verteilung) und Haushaltsgrößen (Einpersonenhaushalte, Paare, Familien mit Kindern) strukturiert?

-          Wie ist die Altersstruktur?

-          Wie viele Menschen nichtdeutscher Herkunft sind von Wohnungslosigkeit betroffen?

 

2.    Bestandsaufnahme der verschieden Hilfeformen

-          Welche Unterstützungsangebote zur Bewältigung von Wohnungsnotlagen werden in der Landeshauptstadt vorgehalten?

-          Welche Unterstützungsangebote stehen spezifischen Personengruppen, wie bspw. Frauen, Familien, Suchtkranken, jungen Menschen oder Pflegebedürftigen, zur Verfügung?

-          Wie werden Wohnungslose bei der Suche nach eigenem Wohnraum unterstützt?

-          Welche anderen Unterstützungsangebote stehen Wohnungslosen zur Bewältigung von Problemlagen, wie beispielsweise Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen und Belastungen oder auch Schulden zu Verfügung?

 

3.    Feststellung der Entwicklungsbedarfe im Feld der Wohnungsnotfallhilfen, durch eine schriftliche Befragung der Akteur/innen des Arbeitskreises Wohnungsnot

-          Welche fachlichen und praktischen Herausforderungen werden durch dieStadtverwaltung und die hilfeleistenden Träger identifiziert? (Bspw. Betreuung suchtkranker Wohnungsloser, Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen, …) 4. Umsetzung möglicher Weiterentwicklungen

-          Auf Grundlage der Bestandsaufnahme (1. und 2.) sowie der fachlichen Einschätzungen zu Herausforderungen und Entwicklungspotentialen (3.) soll ein Verfahren zur strukturierten Umsetzung notwendiger Maßnahmen gemeinsam mit dem Stadtrat und den betreffenden Ausschüssen (SAG, JHA?) angestoßen und umgesetzt werden.

 

04

Die Mitglieder des Arbeitskreises Wohnungsnot und die Mitglieder der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft ermitteln die Daten zu den Problemfeldern, stellen diese dem Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung im 3. Quartal 2021 mit der Maßgabe über die mögliche Neueinrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für

 

-          2.1.psychisch kranke bzw. von Suchtkrankheiten betroffene Menschen über die Eingliederungshilfe

bzw.

-          2.2. zur Unterbringung sowie Unterstützung für Jugendliche über das SGB VIII dar.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für ein "Housing First"- Programm in Erfurt zu erarbeiten und dieses dem Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung bis zu 1. Quartal 2022 zur Vorberatung vorzustellen und anschließen in Stadtrat beschließen zu lassen.