Sitzung: 17.03.2021 StR/002/2021
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 6, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 1051/20
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein
„Aktionsplan Obdachlosigkeit und Wohnungsnot“ zu entwickeln. Hierzu sind der
Ausschuss für Soziales Arbeitsmarkt und Gleichstellung sowie Akteure der Arbeit
für und mit Hilfesuchenden mit Wohnproblematik/ Wohnungsnotfällen und
Wohnungslosigkeit einzubeziehen.
02
Das dazu notwendige konkrete Erarbeitungskonzept
(z. B. Datenerhebung und Bedarfsfeststellung, Ziele, Leitlinien, thematische
Schwerpunkte, Struktur, Entwicklungsbedarfe, zu beteiligende Akteure und
Zeitabläufe) sind dem Sozialausschuss im I. Quartal 2021 zur Vorberatung sowie
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
03
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, dem Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung
regelmäßig, einmal pro Jahr Bericht zu folgenden Punkten zu erstatten.
1.
Darlegung des Zustands der
Wohnungsnotlagen in Erfurt
-
Wie viele Menschen wurden in
den letzten drei Jahren (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt) ordnungsrechtlich
untergebracht?
-
Wie viele Menschen erhielten
in den vergangen drei Jahren (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt) Hilfen nach
§67 SGB XII aufgrund einer Wohnungsnotlage?
-
Wie viele Menschen wurden in
den letzten drei Jahren (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt) als Bürger/innen
ohne festen Wohnsitz gemeldet?
-
Wie viele Menschen leben
zurzeit ohne gesicherten Wohnraum in Erfurt?
-
Wie viele Menschen leben in
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Erfurt?
-
Wie sind die Zahlen im
Hinblick auf Geschlechterverhältnisse (m-w-d-Verteilung) und Haushaltsgrößen
(Einpersonenhaushalte, Paare, Familien mit Kindern) strukturiert?
-
Wie ist die Altersstruktur?
-
Wie viele Menschen
nichtdeutscher Herkunft sind von Wohnungslosigkeit betroffen?
2.
Bestandsaufnahme der
verschieden Hilfeformen
-
Welche
Unterstützungsangebote zur Bewältigung von Wohnungsnotlagen werden in der
Landeshauptstadt vorgehalten?
-
Welche
Unterstützungsangebote stehen spezifischen Personengruppen, wie bspw. Frauen,
Familien, Suchtkranken, jungen Menschen oder Pflegebedürftigen, zur Verfügung?
-
Wie werden Wohnungslose bei
der Suche nach eigenem Wohnraum unterstützt?
-
Welche anderen
Unterstützungsangebote stehen Wohnungslosen zur Bewältigung von Problemlagen,
wie beispielsweise Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen und Belastungen
oder auch Schulden zu Verfügung?
3.
Feststellung der
Entwicklungsbedarfe im Feld der Wohnungsnotfallhilfen, durch eine schriftliche
Befragung der Akteur/innen des Arbeitskreises Wohnungsnot
-
Welche fachlichen und
praktischen Herausforderungen werden durch dieStadtverwaltung und die
hilfeleistenden Träger identifiziert? (Bspw. Betreuung suchtkranker Wohnungsloser,
Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen, …) 4. Umsetzung möglicher
Weiterentwicklungen
-
Auf Grundlage der
Bestandsaufnahme (1. und 2.) sowie der fachlichen Einschätzungen zu
Herausforderungen und Entwicklungspotentialen (3.) soll ein Verfahren zur
strukturierten Umsetzung notwendiger Maßnahmen gemeinsam mit dem Stadtrat und
den betreffenden Ausschüssen (SAG, JHA?) angestoßen und umgesetzt werden.
04
Die Mitglieder des
Arbeitskreises Wohnungsnot und die Mitglieder der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft
ermitteln die Daten zu den Problemfeldern, stellen diese dem Ausschuss für
Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung im 3. Quartal 2021 mit der Maßgabe
über die mögliche Neueinrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für
-
2.1.psychisch kranke bzw. von
Suchtkrankheiten betroffene Menschen über die Eingliederungshilfe
bzw.
-
2.2. zur Unterbringung sowie
Unterstützung für Jugendliche über das SGB VIII dar.
05
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein
Konzept für ein "Housing First"- Programm in Erfurt zu erarbeiten und
dieses dem Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung bis zu 1.
Quartal 2022 zur Vorberatung vorzustellen und anschließen in Stadtrat
beschließen zu lassen.